Ort der Begegnung, der Ruhe


„Siehe ich bin bei euch alle Tage, bis zum Ende der Welt“

(Matthäus Kapitel 28, Vers 20)

 

Der Friedhof unserer Kirchengemeinde ist ein Ort der Begegnung, der Ruhe und des Friedens.

 

Er befindet sich neben dem Gemeindehaus, an der Brauerstraße 5. Dort findet man einen Parkplatz sowie den Haupteingang. Es gibt einen weiteren Zugang und kleinen Parkplatz an der Brückenstraße. Von dort gelangt man auch zu der Trauerhalle des Friedhofes.

 

Wenden sie sich bei Fragen, Informationen und Anmerkungen bitte an unser Gemeindebüro:

 

Frau Blume

Brauerstraße 5

58730 Fröndenberg

Tel.: 023782528

E-Mail: UN-KG-Froemern@kk-ekvw.de

Fragen zu den Gebührenbescheiden beantwortet das Kreiskirchenamt Unna:

 

Frau Tomaszewski

Mozartstraße 18-20

Tel.: 023032880 oder 02303288205

Bestattungen

Wenn die Beisetzung auf dem Friedhof in Frömern erfolgt, wird der Trauergottesdienst in der Regel in der Johanneskirche gefeiert.

Wenn nur ein kleiner Kreis von Angehörigen und Freunden zusammen kommt, kann ein Gottesdienst auch in der Trauerhalle auf dem Friedhof stattfinden. Dort stehen ca. 15 Sitzplätze zur Verfügung.

Wer Fragen zu einem Trauergottesdienst hat oder einen konkreten Termin absprechen möchte, wendet sich am besten direkt an Pfarrer G. Biermann (02303928074).

Für Fragen zum Friedhof wenden Sie sich bitte an unsere Gemeindesekretärin, Frau Blume (023782528) oder an einen der Friedhofspresbyter Klaus Martin Neuhaus und Martin Meier.

Hinweis: Nicht-kirchliche Trauerfeiern können nicht in der Kirche stattfinden!

Es können alle Verstorbenen auf unserem Friedhof bestattet werden, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Religion oder der Herkunft.

Die aktuellen Gebühren können sie der Friedhofssatzung entnehmen.

Wahlgräber

Die Friedhofsverwaltung ist den Interessenten/Hinterbliebenen bei der Auswahl der Grabstelle behilflich.

Es gibt einstellige und mehrstellige Wahlgräber. Bei Erd-Wahlgräbern beträgt die Nutzungsdauer 30 Jahre je Grab, bei Urnen-Wahlgräbern 20 Jahre.

Der Begriff Wahlgrab bedeutet, dass man nach Ablauf der Nutzungsdauer wählen kann, die Nutzungszeit zu verlängern oder die Grabstelle abzugeben. Die Pflege und das Abräumen liegt hierbei in den Händen der Nutzungsberechtigten.

Besteht der Wunsch nach einer Dauergrabpflege durch einen Gärtner, kann das Kreiskirchenamt behilflich sein, oder der Nutzungsberechtigte beauftragt selbst einen Gärtner seiner Wahl.

Bei der Bepflanzung und der Anlage der Grabsteine müssen die Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung berücksichtigt werden.

Stelenfeld

Im Stelenfeld gibt es die Möglichkeit der Erd- und der Urnenbestattung.

Bei einer Urnenbeisetzung kann zudem noch gewählt werden, ob man nach Ablauf der Nutzungszeit die Stelengrabstätte verlängert, oder sie abgibt.

Bei Erdbestattungen an der Stele gibt es nur die Möglichkeit auf eine Grabstätte ohne Nutzungsrecht, d.h. in diesem Fall, dass die Grabstätte nach 30 Jahren ausläuft und nicht verlängert werden kann.

Bei den verlängerbaren Urnengräbern an den Stelen, wird die Urne an der Stele beigesetzt, die von den Angehörigen ausgesucht und gekauft wurde.

Es ist möglich, unmittelbar an der Stele, auf einer Bodenplatte Grabschmuck abzulegen. Die Grabstätte wird vom Friedhofsgärtnerbetrieb bepflanzt und gepflegt.

Reihengemeinschaftsgräber

Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt.

Es handelt sich um Grabstellen am Baum oder auf der Wiese. Hierbei behält die Friedhofsträgerin das Nutzungsrecht und übernimmt die Bepflanzung und die Pflege.

Die Grabstellen auf der Wiese erhalten eine Grabplatte.

Bei den pflegefreien Baumgrabstellen wird ein Findling mit einer Messingplatte gesetzt.